Creditor, qui hypothecae seu pignori rem sibi nexam vendiderit, rem litigiosam non videtur vendere, quia precario debitor possidet.
von lucia8911 am 08.09.2014
Ein Gläubiger, der eine ihm durch Hypothek oder Pfand gebundene Sache verkauft hat, gilt nicht als Verkäufer einer strittigen Sache, da der Schuldner die Sache nur vorläufig besitzt.
von alicia.862 am 04.09.2020
Wenn ein Gläubiger eine ihm verpfändete Immobilie verkauft, gilt dies nicht als streitige Eigentumsübertragung, da der Schuldner die Immobilie nur vorübergehend mit Erlaubnis besitzt.