Quia plurimae domus cum officinis suis in porticibus zeuxippi esse memorantur, reditus memoratorum locorum pro quantitate, quae placuit, ad praebenda luminaria et aedificia ac tecta reparanda regiae huius urbis lavacro sine aliqua iubemus excusatione conferri.
von ilyas908 am 20.03.2018
Da sehr viele Häuser mit ihren Werkstätten in den Säulenhallen des Zeuxippus verzeichnet sind, ordnen wir an, dass die Einnahmen der genannten Orte entsprechend der festgelegten Menge ohne jede Ausrede für die Bereitstellung von Beleuchtung und die Reparatur von Gebäuden und Dächern des Bades dieser königlichen Stadt beigetragen werden.
von ilyas969 am 12.06.2018
Da es aufgezeichnet ist, dass viele Häuser mit ihren Geschäften in den Säulengängen des Zeuxippus liegen, befehlen wir, dass die Einkünfte dieser genannten Liegenschaften in der vereinbarten Höhe ohne jede Ausnahme zur Bereitstellung von Beleuchtung und zur Instandhaltung der Gebäude und Dächer des Badehauses dieser kaiserlichen Stadt beigetragen werden müssen.