Ita enim et splendor operis et civitatis munitio cum privatorum usu et utilitate servabitur.
von yannik.834 am 25.06.2019
Auf diese Weise können wir sowohl den Glanz des Bauwerks als auch die Verteidigung der Stadt wahren und gleichzeitig die Bedürfnisse und Interessen der Bürger berücksichtigen.
von diego.c am 01.11.2016
So wird sowohl der Glanz des Werkes als auch die Befestigung der Stadt durch den Gebrauch und Nutzen der Privatbürger erhalten werden.