Sed nec occasione consultationis introducendae victori provocare concedimus, cum et priscis legibus liceat ei et sine provocationis auxilio eandem consultationem differente suo adversario introducere et nos ei nihilo minus hoc permittimus, iniuriam ex supervacua provocatione iudicibus fieri prohibentes.
von jana.l am 05.07.2020
Wir gewähren dem Sieger jedoch nicht das Recht, Berufung zur Einführung einer Konsultation einzulegen, da sowohl nach alten Gesetzen ihm erlaubt ist, auch ohne Hilfe einer Berufung dieselbe Konsultation einzuführen, während sein Gegner zögert, und wir ihm dies gleichwohl gestatten, wobei wir Schädigungen der Richter durch unnötige Berufungen untersagen.
von omar.o am 17.09.2016
Wir erlauben der obsiegenden Partei nicht, eine Berufung nur einzulegen, um eine Rechtsberatung zu initiieren, da sowohl nach alten als auch nach unseren geltenden Gesetzen sie eine solche Beratung auch ohne Berufung einleiten können, während ihr Gegner Verzögerungen verursacht. Wir untersagen diesen überflüssigen Berufungsprozess, da er die Zeit der Richter verschwendet.