Eo casu, quo apparitor magisteriae potestatis a curia vel officio cohortali de statu in provincia patiatur controversiam vel ut tributa vel functiones debens in provincia detinetur, si sententia rectoris provinciae fuerit appellatione suspensa, cum tua sublimitate viro quoque magnifico magistro militum cognoscente causae iubemus merita ponerari, licet magister militum rectori provinciae causam delegaverit perorandam.
von hannes.p am 02.06.2016
In dem Fall, in dem ein Amtsträger mit magistratischer Befugnis von der Kurie oder dem Kohortalbüro in der Provinz eine Kontroverse über seinen Status erleidet oder als Abgaben- oder Funktionspflichtiger in der Provinz festgehalten wird, wenn das Urteil des Provinzgouverneurs durch Berufung ausgesetzt wurde, befehlen wir, dass die Verdienste mit Ihrer Hoheit und auch dem bedeutenden Militärbefehlshaber, der die Sache prüft, abgewogen werden, auch wenn der Militärbefehlshaber die Sache zur Verhandlung an den Provinzgouverneur delegiert hat.
von emanuel925 am 14.02.2014
In dem Fall, in dem ein Gerichtsbeamter mit magistratischer Amtsgewalt von der Kommunalverwaltung oder provinziellen Behörde eine Streitigkeit über seinen rechtlichen Status in der Provinz erleidet oder wegen unbezahlter Steuern oder Abgaben dort festgehalten wird, und wenn das Urteil des Gouverneurs durch Berufung ausgesetzt wurde, befehlen wir, dass die Fallmeriten gemeinsam von Ihnen und dem Militärbefehlshaber bewertet werden, selbst wenn der Militärbefehlshaber den Fall ursprünglich zur Verhandlung an den Provinzgouverneur delegiert hatte.