Si miles in provincia repertus crimen publicum commiserit, eum rector provinciae sub custodia constituat atque ita vel causae meritum vel personae qualitatem ad magistrum militum referat.
von stella.873 am 11.12.2023
Wenn ein Soldat nachweislich ein öffentliches Verbrechen in einer Provinz begangen hat, sollte der Provinzgouverneur ihn in Gewahrsam nehmen und anschließend entweder die Einzelheiten des Falls oder den Status der Person an den Militärkommandanten melden.
von nelly.928 am 26.05.2021
Wenn ein Soldat in einer Provinz, der aufgefunden wurde, ein öffentliches Verbrechen begangen hat, soll der Provinzverwalter ihn in Gewahrsam nehmen und sodann entweder das Verdienst des Falls oder die Qualität der Person dem Militärbefehlshaber berichten.