Nemo igitur de proprio crimine confitentem super conscientia scrutetur aliena.
von leyla.974 am 11.05.2024
Wenn jemand seine eigene Straftat gesteht, sollte er nicht über mögliche Vergehen anderer befragt werden.
von ruby.k am 04.11.2023
Daher soll niemand, der sein eigenes Verbrechen gesteht, über das Gewissen eines anderen befragt werden.