Nec enim licebit ei separatim de uno crimine sententiam proferre, priusquam plenissima examinatio super altero quoque crimine fiet.
von ahmed836 am 20.05.2014
Es wird ihnen nicht erlaubt sein, ein Urteil zu einer Anklage zu fällen, bevor nicht eine vollständige Untersuchung der anderen Anklage abgeschlossen wurde.
von medina877 am 23.01.2021
Es wird ihm nicht gestattet sein, ein Urteil getrennt über ein Verbrechen zu fällen, bevor nicht eine vollständige Untersuchung auch über das andere Verbrechen durchgeführt worden ist.