Si tamen ex eodem facto plurima crimina nascuntur et de uno crimine in accusationem fuerit deductus, de altero non prohibetur ab alio deferri.
von muhammad.934 am 24.05.2016
Wenn jedoch aus derselben Tat mehrere Straftaten entstehen und jemand wegen einer Straftat in Anklage gebracht wurde, wird er nicht daran gehindert, von einer anderen Person wegen einer anderen Straftat strafrechtlich verfolgt zu werden.
von jan831 am 27.08.2021
Wenn jedoch aus derselben Handlung mehrere Straftatbestände entstehen und jemand bereits wegen eines Vergehens angeklagt wurde, kann diese Person von einer anderen Partei wegen eines anderen Vergehens strafrechtlich verfolgt werden.