Qui de crimine publico in accusationem deductus est, ab alio super eodem crimine deferri non potest.
von celine.939 am 07.02.2023
Wer wegen eines öffentlichen Verbrechens bereits in Anklage versetzt wurde, kann von einer anderen Person wegen desselben Verbrechens nicht erneut angezeigt werden.
von samu.847 am 10.09.2017
Eine Person, die wegen eines öffentlichen Verbrechens angeklagt wurde, kann von einer anderen Person nicht wegen desselben Verbrechens erneut angeklagt werden.