Etsi Marcellus qui crimine falsi postulabatur vita functus est ac per hoc crimen in persona eius sit extinctum, accusatio tamen non est abolita, cum tam uxorem eius quam te eodem crimine postulatos proponas.
von henriette.j am 20.10.2018
Obwohl Marcellus, der wegen Urkundenfälschung angeklagt war, verstorben ist und die Anklage gegen ihn persönlich eingestellt wurde, bleibt der Fall offen, da sowohl seine Ehefrau als auch Sie mit denselben Vorwürfen konfrontiert sind.
von nelli.9813 am 25.05.2024
Obwohl Marcellus, der des Fälschungsverbrechens beschuldigt wurde, sein Leben vollendet hat und dadurch das Verbrechen in seiner Person erloschen ist, ist die Anklage dennoch nicht aufgehoben worden, da Sie angeben, dass sowohl seine Ehefrau als auch Sie des gleichen Verbrechens beschuldigt werden.