Qui explicandi negotii spem, cuius finis in iudicis potestate ac motu situs est, pollicetur, non minus ob illicitam sponsionem crimen contrahit, quam qui ad huiusmodi promissionis commercium contra disciplinam publicam adspirat.
von konradt.879 am 26.08.2022
Wer die Hoffnung auf Lösung einer Angelegenheit verspricht, deren Ausgang in der Macht und Bewegung des Richters liegt, begeht nicht minder ein Verbrechen aufgrund unzulässiger Zusage als derjenige, der den Handel mit einer solchen Zusage gegen die öffentliche Ordnung anstrebt.
von xenia.9857 am 22.08.2015
Wer verspricht, das Ergebnis eines Falles zu beeinflussen, dessen Ausgang vom Ermessen eines Richters abhängt, begeht durch dieses unzulässige Versprechen eine Straftat, ebenso wie derjenige, der von einem solchen Versprechen zum Nachteil der öffentlichen Ordnung zu profitieren sucht.