Adeo autem tantarum honores dignitatum duximus augendos, ut nec sacro quidem cognitori, nec postquam crimen fuerit patefactum, contra huiusmodi viros vel eorum substantias statuendi aliquid concedamus facultatem, sed hoc solummodo in huiusmodi viros vice quoque principis audituro licebit, ut intentatum apud se crimen, si patefactum fuisset, ad principalem referat notionem.
von benett.r am 09.08.2015
Darüber hinaus haben wir die Ehren solch hoher Würden derart erhöht, dass wir weder einem heiligen Ermittler, noch nachdem ein Verbrechen aufgedeckt wurde, die Befugnis gewähren, irgendetwas gegen Personen solcher Art oder deren Vermögen zu verfügen. Vielmehr wird nur dies erlaubt sein: Derjenige, der stellvertretend für den Prinzeps solche Personen anhört, wird ein aufgedecktes Verbrechen zur Kenntnis des Hauptverantwortlichen weiterleiten.
von fiete.z am 05.06.2017
Wir haben beschlossen, die Privilegien dieser hohen Ämter derart zu erweitern, dass wir nicht einmal einem kaiserlichen Ermittler die Befugnis gewähren, Entscheidungen gegen solche Amtsträger oder deren Vermögen zu treffen, selbst nachdem ein Verbrechen aufgedeckt wurde. Das Einzige, was jemandem gestattet ist, der in Vertretung des Kaisers Fälle prüft, ist, ein bei ihnen vorgebrachtes Verbrechen, sofern es erwiesen ist, zur Kenntnis des Kaisers zu bringen.