Eo qui in crimen vocatus erit, ne quas ante probationes iniurias patiatur, sedendi quoque in aliqua secretarii parte, quae iudicibus inferior, altercantibus vero superior esse videatur, habituro licentiam.
von Anastasia am 13.08.2021
Derjenige, welcher in Anklage wird gerufen werden, auf dass er keine Verletzungen vor den Beweisen erleide, und zwar sitzend in einem Teil des Gerichtssaals, der niedriger als die Richter, jedoch höher als die Streitenden erscheinen mag, wird die Erlaubnis haben.
von rafael.a am 13.11.2016
Dem Angeklagten soll die Erlaubnis erteilt werden, in einem Gerichtsbereich Platz zu nehmen, der unterhalb der Richter, aber oberhalb der streitenden Parteien liegt, um sicherzustellen, dass er vor Vorlage der Beweise keine ungerechtfertigten Benachteiligungen erfährt.