Neganda est accusatis, qui non suas suorumque iniurias exsequantur, licentia criminandi in pari vel minori crimine, priusquam se crimine quo premuntur exuerint, secundum scita veterum iuris conditorum, ita tamen, ut et ipsi inscriptiones contra eos etiam pendente accusatione deponere possint.
von lorena855 am 06.05.2015
Die Befugnis, Anschuldigungen zu erheben, muss denjenigen Angeklagten verweigert werden, die nicht ihre eigenen und die Verletzungen ihrer Angehörigen verfolgen, bei gleicher oder geringerer Straftat, bevor sie sich nicht von dem Verbrechen befreit haben, mit dem sie belastet werden, gemäß den Beschlüssen der alten Rechtsschöpfer, und zwar dergestalt, dass sie selbst auch während eines anhängigen Verfahrens förmliche Anschuldigungen gegen diese einreichen können.
von jason.u am 26.04.2022
Personen, die derzeit einer Straftat beschuldigt werden, können keine Anschuldigungen gegen andere wegen gleicher oder geringerer Vergehen erheben, es sei denn, sie verfolgen Gerechtigkeit für Schäden, die ihnen oder ihren Familien zugefügt wurden. Sie müssen zunächst die gegen sie erhobenen Vorwürfe ausräumen, wie es nach alten Rechtsgrundsätzen festgelegt ist. Gleichwohl können sie Gegenklage einreichen, auch während ihr eigenes Verfahren noch anhängig ist.