Si sororem tuam leviorum commissorum ream facis, accusationem non prohiberis exercere in iudicio praesidali, quo temerarie commissa congrua ultione plectantur.
von helene.y am 10.10.2013
Wenn Sie Ihre Schwester wegen leichter Vergehen anklagen möchten, ist es Ihnen erlaubt, Anklage beim Präsidialgericht zu erheben, damit leichtfertige Handlungen angemessen bestraft werden können.
von jana944 am 11.06.2023
Wenn du deine Schwester wegen leichterer Vergehen beschuldigst, wird dir nicht untersagt, eine Anklage vor dem Gerichtshof des Gouverneurs zu erheben, wodurch leichtfertig begangene [Handlungen] mit angemessener Strafe belegt werden können.