Si filiae tuae, quam in potestate habebas, pecuniam dari stipulatus es, paratam obligationem exercere non prohiberis.
von linus.f am 22.05.2014
Wenn Sie eine formelle Vereinbarung getroffen haben, dass Geld an Ihre Tochter gezahlt wird, die zu diesem Zeitpunkt Ihrer rechtlichen Gewalt unterstand, sind Sie berechtigt, diesen Vertrag durchzusetzen.
von dominik905 am 23.10.2023
Wenn du für deine Tochter, die du in deiner Gewalt hattest, vereinbart hast, dass Geld gezahlt wird, wirst du nicht daran gehindert, die vorbereitete Verpflichtung auszuüben.