Licet epistulae, quam libello inseruisti, additum non sit stipulatum esse eum cui cavebatur, tamen si res inter praesentes gesta est, credendum est praecedente stipulatione vocem spondentis secutam.
von enes934 am 11.03.2017
Obwohl in dem Schreiben, das Sie dem Dokument beigefügt haben, nicht erwähnt wird, dass der Begünstigte einen formellen Antrag gestellt hat, müssen wir, wenn die Transaktion in Anwesenheit beider Parteien stattfand, davon ausgehen, dass der übliche verbale Austausch erfolgte, wobei der Versprechende auf einen formellen Antrag geantwortet hat.
von mark.m am 20.05.2021
Obwohl in dem Schriftstück, das du eingefügt hast, nicht hinzugefügt wurde, dass derjenige, dem Sicherheit gewährt wurde, eine Vereinbarung getroffen hatte, muss dennoch, wenn die Angelegenheit zwischen anwesenden Parteien verhandelt wurde, angenommen werden, dass der Wortlaut des Versprechenden einer vorhergehenden Vereinbarung folgte.