Si autem rector provinciae propositam severitatem vel gratia vel dissimulatione distulerit, patrimonii atque existimationis damno subiciatur et in officii primores capitaliter vindicetur.
von christoph852 am 08.02.2019
Wenn jedoch der Provinzverwalter die vorgesehene Strenge entweder aus Gunst oder durch Vertuschung verzögert hat, soll er dem Verlust seines Vermögens und seiner Reputation unterworfen werden, und gegen die leitenden Beamten des Amtes soll eine Kapitalstrafe verhängt werden.
von matthis.931 am 30.07.2013
Wenn jedoch ein Provinzgouverneur die vorgeschriebene Strafe verzögert, sei es durch Begünstigung oder durch Wegschauen, wird er sowohl sein Vermögen als auch seinen Ruf verlieren, und seine leitenden Beamten werden mit dem Tode bestraft.