Si apud utrumque praetorem, dum quaestio ventilatur, ab aliqua parte auxilium provocationis fuerit obiectum, praefecturae urbis iudicium sacrum appellator observet.
von liara.q am 15.10.2023
Wenn eine der Parteien während der Verhandlung vor beiden Prätoren Berufung einlegt, muss sie die verbindliche Entscheidung des Stadtpräfekten respektieren.
von amara9971 am 13.04.2015
Wenn vor beiden Prätoren, während die Untersuchung durchgeführt wird, von einer Partei die Hilfe der Berufung eingelegt worden ist, soll der Berufende das heilige Urteil der Stadtpräfektur beachten.