Itaque si homo mortuus sit vel aliqua parte corporis laesus fuerit, aut aedes totae aut aliqua ex parte incendio consumptae fuerint, aut fundus vi fluminis totus vel aliqua ex parte ablatus sit, sive etiam inundatione aquae aut arboribus turbine deiectis longe minor aut deterior esse coeperit, emptoris damnum est, cui necesse est, licet rem non fuerit nactus, pretium solvere.
von carolina.876 am 20.07.2013
Und so, wenn ein Mann gestorben wäre oder an irgendeinem Körperteil verletzt worden wäre, oder Gebäude ganz oder teilweise durch Feuer zerstört worden wären, oder wenn ein Grundstück ganz oder teilweise durch die Gewalt eines Flusses weggerissen worden wäre, oder selbst wenn durch Überschwemmung oder durch Bäume, die von einem Wirbelsturm umgeworfen wurden, es begonnen hätte, wesentlich geringer oder schlimmer zu werden, so ist der Schaden für den Käufer, für den es notwendig ist, auch wenn er die Sache nicht erhalten hätte, den Preis zu zahlen.
von janick.9912 am 26.05.2014
Daher gilt: Wenn eine Person stirbt oder eine körperliche Verletzung erleidet, oder wenn Gebäude durch Feuer vollständig oder teilweise zerstört werden, oder wenn Land durch die Kraft eines Flusses ganz oder teilweise weggespült wird, oder wenn es durch Überschwemmung oder durch einen Sturm umgeworfene Bäume erheblich in Größe oder Wert reduziert wird, fällt der Verlust auf den Käufer, der den Preis zahlen muss, auch wenn er die Immobilie noch nicht erhalten hat.