Cum autem erit honestum causae genus, vel praeteriri principium poterit vel, si commodum fuerit, aut a narratione incipiemus aut a lege aut ab aliqua firmissima ratione nostrae dictionis; sin uti principio placebit, benivolentiae partibus utendum est, ut id, quod est, augeatur.
von medina.b am 08.06.2020
Wenn nun die Art der Sache ehrenhaft sein wird, kann entweder der Eingang übergangen werden oder, falls es vorteilhaft sein wird, werden wir entweder von der Erzählung oder vom Gesetz oder von irgendeiner sehr festen Argumentation unserer Rede beginnen; sollte es jedoch gefallen, einen Eingang zu verwenden, müssen die Teile der Wohlwollens genutzt werden, damit das, was existiert, verstärkt werde.
von fiona.c am 26.08.2021
Wenn wir einen ehrenhaften Rechtsfall haben, können wir entweder die Einleitung überspringen oder, falls es zweckmäßig erscheint, mit der Erzählung, dem Rechtsargument oder einem anderen sehr starken Punkt unserer Rede beginnen. Sollten wir uns jedoch für eine Einleitung entscheiden, sollten wir Elemente verwenden, die Wohlwollen aufbauen, um unsere bestehende Position zu stärken.