Cum autem emptio et venditio contracta sit (quod effici diximus, simulatque de pretio convenerit, cum sine scriptura res agitur), periculum rei venditae statim ad emptorem pertinet, tametsi adhuc ea res emptori tradita non sit.
von anni.c am 26.10.2013
Wenn jedoch Kauf und Verkauf vertraglich vereinbart worden sind (was wir als geschehen betrachten, sobald über den Preis Einigkeit besteht, wenn die Angelegenheit ohne schriftliche Vereinbarung durchgeführt wird), geht das Risiko der verkauften Sache sofort auf den Käufer über, auch wenn die Sache dem Käufer noch nicht übergeben worden ist.
von hedi.954 am 29.08.2024
Sobald ein Kaufvertrag zustande kommt (was, wie wir erklärt haben, geschieht, sobald der Preis vereinbart ist, wenn ohne schriftliche Dokumente gehandelt wird), geht die Gefahr für die verkaufte Sache unmittelbar auf den Käufer über, auch wenn die Sache ihm noch nicht übergeben wurde.