Emptio et venditio contrahitur simulatque de pretio convenerit, quamvis nondum pretium numeratum sit ac ne arra quidem data fuerit.
von friederike.979 am 25.10.2014
Ein Kauf- und Verkaufsvertrag wird geschlossen, sobald über den Kaufpreis Einigkeit besteht, auch wenn der Preis noch nicht bezahlt und noch keine Anzahlung geleistet wurde.
von liah.v am 13.05.2015
Ein Kaufvertrag kommt zustande, sobald sich die Parteien über den Preis einigen, auch wenn der Preis noch nicht bezahlt wurde und keine Anzahlung geleistet wurde.