Praeterea sicut vulgo quaerebatur, an permutatis rebus emptio et venditio contrahitur:
von monika9825 am 17.01.2016
Zudem wurde allgemein die Frage aufgeworfen, ob bei Austausch von Gütern ein Kauf- und Verkaufsvertrag zustande kommt:
von noel.823 am 29.03.2023
Darüber hinaus wurde häufig gefragt, ob ein Warenaustausch als Kauf und Verkauf gilt: