Nam quod arrae nomine datur argumentum est emptionis et venditionis contractae.
von konrad.842 am 15.10.2020
Was im Namen des Handgeldes gegeben wird, ist ein Beweis für den geschlossenen Kauf- und Verkaufsvertrag.
von ewa.f am 13.11.2022
Eine Anzahlung dient als Beweis, dass ein Kauf- und Verkaufsvertrag geschlossen wurde.