De contractu venditionis et emptionis iure perfecto alterutro invito nullo recedi tempore bona fides patitur, nec ex rescripto nostro.
von nico.u am 04.02.2015
Von einem Kauf- und Verkaufsvertrag, der rechtlich perfektioniert ist, kann bei Unwilligkeit einer Partei zu keiner Zeit nach Treu und Glauben zurückgetreten werden, nicht einmal durch unsere Verfügung.
von marleen.n am 11.06.2024
Sobald ein Kaufvertrag rechtlich vollständig abgeschlossen ist, erlaubt die Treu und Glauben keiner Partei, zu irgendeinem Zeitpunkt vom Vertrag zurückzutreten, nicht einmal mit einem kaiserlichen Erlass.