Sin autem nullo poterit modo praesidem adire, saltem ad episcopum locorum eat vel defensorem civitatis et suam manifestare voluntatem in scriptis deproperet.
von amina.915 am 16.08.2015
Wenn er jedoch auf keine Weise den Präsidenten aufsuchen kann, soll er wenigstens zum Bischof der Gegend oder zum Verteidiger der Stadt gehen und sich beeilen, seinen Willen schriftlich kundzutun.
von liana.959 am 10.03.2017
Sollten sie jedoch den Gouverneur auf keine Weise erreichen können, sollten sie zumindest zum lokalen Bischof oder zum Stadtmagistrat gehen und ihre Absicht schnell schriftlich bekannt machen.