Et nemo audeat eos, qui res accipiunt per quemcumque titulum alienationis sive mobiles sive immobiles seu se moventes vel iura incorporalia vel panes civiles, iudiciis adficere vel sperare aliquam contra eos esse sibi viam apertam sed omnis aditus excludatur, omnis motus et spes huiusmodi petulantiae.
von jona823 am 08.09.2015
Und niemand wage es, diejenigen, die Sachen durch irgendeinen Titel der Veräußerung erhalten, seien es bewegliche oder unbewegliche, selbstbewegende oder unkörperliche Rechte oder zivile Brotrationen, mit Gerichtsverfahren zu belegen oder zu hoffen, irgendeinen Weg gegen sie zu haben, sondern es seien jeglicher Zugang ausgeschlossen, jede Bewegung und Hoffnung einer solchen Unverschämtheit.
von leonie.862 am 11.10.2024
Und niemand soll es wagen, rechtliche Schritte gegen diejenigen einzuleiten, die Eigentum durch jede Art von Übertragung erhalten - sei es bewegliches Vermögen, Immobilien, Vieh, immaterielle Rechte oder zivile Zuwendungen - oder erwarten, irgendein Rechtsmittel gegen sie zu haben. Stattdessen sollen alle Wege verschlossen werden, und jeder Versuch oder jede Hoffnung auf eine solch leichtfertige Handlung soll verhindert werden.