Nemo ambigit possessionis duplicem esse rationem, aliam quae iure consistit, aliam quae corpore, utramque autem ita demum esse legitimam, cum omnium adversariorum silentio ac taciturnitate firmetur:
von mariam.954 am 01.06.2023
Jedermann stimmt überein, dass Besitz zwei Aspekte hat: einen, der auf rechtlicher Grundlage beruht, und einen, der auf physischer Kontrolle basiert. Beide Arten werden jedoch erst dann als legitim betrachtet, wenn sie durch das Schweigen und die Untätigkeit etwaiger Gegenparteien bestätigt werden.
von anastasija.f am 30.09.2019
Niemand bezweifelt, dass Besitz eine zweifache Natur hat, eine, die im Recht besteht, eine andere, die im Körper besteht, wobei beide nur dann als rechtmäßig gelten, wenn sie durch das Schweigen und die Stillschweigenheit aller Gegner bestätigt werden: