Interpellatione vero et controversia progressa non posse eum intellegi possessorem, qui, licet corpore teneat, tamen ex interposita contestatione et causa in iudicium deducta super iure possessionis vacillet ac dubitet.
von alma.973 am 17.08.2022
Sobald eine rechtliche Anfechtung und ein Streitfall begonnen haben, kann jemand nicht mehr als rechtmäßiger Besitzer gelten, wenn er über sein Besitzrecht schwankt und Zweifel hegt, selbst wenn er die Sache physisch innehat, und zwar aufgrund der formellen Anfechtung und der vor Gericht gebrachten Angelegenheit.
von josefine.u am 08.07.2021
Mit fortgeschrittener Interpellation und Kontroverse kann derjenige nicht als Besitzer verstanden werden, der, obwohl er körperlich besitzt, dennoch aufgrund der eingelegten Anfechtung und der vor Gericht gebrachten Sache bezüglich des Besitzrechts schwankt und zweifelt.