Vitia possessionum a maioribus contracta perdurant et successorem auctoris sui culpa comitatur.
von anastasia.944 am 06.10.2020
Mängel an Eigentum, die von Vorbesitzern erworben wurden, bestehen fort, und der Erbe übernimmt die Haftung seines Rechtsvorgängers.
von phillipp.841 am 03.11.2013
Die von den Vorfahren erworbenen Mängel der Besitztümer bestehen fort und das Verschulden ihres Urhebers begleitet den Rechtsnachfolger.