Si matrem eius, cuius nomine quaestionem pati dicis, bona fide emptam possidere coepisti, etiamsi ipsa in causam furtivam incidit, tamen postea conceptum apud te partum usucapere potuisti.
von martha.831 am 24.09.2022
Wenn du die Mutter desjenigen, in dessen Namen du behauptest, dass Folter erlitten wurde, in gutem Glauben als gekauft zu besitzen begonnen hast, selbst wenn sie in den Zustand des Diebstahls geraten ist, könntest du dennoch die danach bei dir empfangene Nachkommenschaft durch Ersitzung erwerben.
von amelie855 am 18.08.2017
Wenn du eine Sklavin, deren Kind du sagst, in gutem Glauben gekauft und besessen hast, kannst du auch dann rechtmäßiges Eigentum an dem während deines Besitzes gezeugten Kind erlangen, selbst wenn sich später herausstellt, dass die Sklavin gestohlenes Eigentum war.