Servi, qui monetarios adulterinam monetam clandestinis sceleribus exercentes detulerint, civitate romana donantur, ut eorum domini pretium a fisco percipiant.
von hannah.8881 am 03.07.2016
Sklaven, die Münzpräger beim Ausüben von Falschgeld durch heimliche Verbrechen angezeigt haben, werden mit römischem Bürgerrecht belohnt, damit ihre Herren eine Zahlung aus der Staatskasse erhalten.
von benett.918 am 15.06.2023
Sklaven, die Geldfälscher beim heimlichen Herstellen von Falschgeld melden, werden mit dem römischen Bürgerrecht belohnt, und ihre Besitzer erhalten eine Entschädigung vom Staat.