Cum testator libertatem tempore nuptiarum filii sui vel filiae servo dari iussit, non tempus praestandae libertati praestituit, sed potius condicioni locum fecit, ut non insecutis nuptiis libertas iure posci non possit.
von artur905 am 26.10.2021
Wenn jemand in seinem Testament verfügt, dass ein Sklave bei der Heirat seines Sohnes oder seiner Tochter freigelassen werden soll, hat er keine Frist für die Gewährung der Freiheit festgelegt, sondern stattdessen eine Bedingung geschaffen - was bedeutet, dass der Sklave seine Freiheit rechtlich nicht beanspruchen kann, wenn keine Heirat stattfindet.
von vincent.8993 am 21.07.2017
Wenn der Erblasser angeordnet hat, einem Sklaven zum Zeitpunkt der Hochzeit seines Sohnes oder seiner Tochter die Freiheit zu gewähren, hat er keine Frist für die Gewährung der Freiheit festgelegt, sondern vielmehr eine Bedingung geschaffen, sodass bei Ausbleiben der Hochzeit die Freiheit nicht rechtmäßig gefordert werden kann.