Contra voluntatem matris tuae libertatem in eum conferre, quem illa liberum fieri prohibuit, non debes, ne videaris iura pietatis violare.
von caroline.t am 11.01.2014
Du solltest jemandem keine Freiheit gewähren, den deine Mutter von der Freilassung ausgeschlossen hat, da dies ihrem Willen zuwiderlaufen und dich als Missachter deiner Kindespflicht erscheinen lassen würde.
von hannah.864 am 26.10.2019
Gegen den Willen deiner Mutter jemandem Freiheit zu gewähren, den sie zu befreien verboten hat, solltest du nicht, damit du nicht scheinst die Gesetze der Pietät zu verletzen.