Et cum lex papia ius antiquum, quod ante eam in omnibus simpliciter versabatur, suis machinationibus et angustiis circumcludens solis parentibus et liberis testatoris usque ad tertium gradum, si scripti fuerant heredes, suum imponere iugum erubuit antiquum intactum eis conservans, nos omnibus nostris subiectis sine differentia personarum concedimus.
von frieda.a am 23.01.2020
Während das Papische Gesetz, welches das vormals unkomplizierte alte Recht mit seinen Verflechtungen und Einschränkungen umgab, zögerte, seine Beschränkungen auf Eltern und Kinder des Erblassers bis zum dritten Grad, wenn sie als Erben eingesetzt waren, zu verhängen (und somit deren alte Rechte unverändert beließ), gewähren wir nunmehr diese Rechte allen unseren Untertanen ohne Unterscheidung.
von lea.y am 20.07.2014
Und als das Gesetz der Papia, das alte Recht, welches zuvor in allen Fällen einfach galt, mit seinen Machenschaften und Beschränkungen umschließend, sich scheute, sein Joch auf Eltern und Kinder des Erblassers bis zum dritten Grad, wenn sie als Erben eingesetzt waren, aufzuerlegen und ihnen das alte Recht unberührt beließ, gewähren wir allen unseren Untertanen ohne Unterschied der Personen.