Cum divo antonino parenti nostro deberi etiam a substitutis fideicommissum contemplatione iudicii testatoris quasi tacite ab his repetitum iam dudum placuerit.
von andreas.939 am 17.04.2022
Es wurde schon vor langer Zeit, zur Zeit unseres vergöttlichten Vaters Antoninus, festgelegt, dass Ersatzerben auch Treuhandverpflichtungen ehren müssen, basierend auf den Absichten des Erblassers, als wären diese Verpflichtungen stillschweigend auf sie übertragen worden.
von amelie946 am 21.03.2016
Da mit dem vergöttlichten Antoninus, unserem Vorfahren, längst festgelegt wurde, dass ein Fideikommiss auch von Ersatzerben aufgrund der Beurteilung des Erblassers geschuldet wird, gleichsam als sei es stillschweigend von ihnen wiederholt.