Omne verbum significans testatoris legitimum sensum legare vel fideicommittere volentis utile atque validum est, sive directis verbis, quale est " iubeo" forte, sive precariis utetur testator, quale est " rogo" " volo" " mando" " fideicommitto", sive iuramentum posuerit, cum et hoc nobis audientibus ventilatum est, testatore quidem dicente " enorkw", partibus autem huiusmodi verbum huc atque illuc lacerantibus.
von yasmine.928 am 11.03.2017
Jedes Wort, das den rechtmäßigen Willen eines Erblassers bezeichnet, der eine Verfügung von Todes wegen treffen oder ein Fideikommiss errichten möchte, ist nützlich und gültig, ob der Erblasser direkte Worte verwendet, wie etwa iubeo, oder bittende Worte wie rogo, volo, mando, fideicommitto, oder ob er einen Eid abgelegt hat - was auch in unserer Anhörung erörtert wurde, wobei der Erblasser tatsächlich enorkw sagte, während die Parteien das Wort hin und her zerrissen.
von victoria.963 am 28.05.2022
Alle Worte, die den rechtlichen Willen eines Erblassers zum Vermachen eines Vermächtnisses oder zur Errichtung eines Treuhandvermögens ausdrücken, sind wirksam und gültig, unabhängig davon, ob der Erblasser direkte Befehle wie "Ich befehle" verwendet oder weichere Bitten wie "Ich bitte", "Ich wünsche", "Ich anordne" oder "Ich übertrage", und selbst wenn er die Erklärung unter Eid abgibt - wie wir in unserem Gericht diskutiert haben, wo ein Erblasser das Wort "Ich schwöre" benutzte, während die Parteien hin und her über die Bedeutung dieses Begriffs stritten.