In omnibus autem obligationibus adsumi possunt, id est sive re sive verbis sive litteris sive consensu contractae fuerint.
von aiden.827 am 18.04.2016
Bei allen Verpflichtungen können sie übernommen werden, das heißt, ob durch Sache, durch Worte, durch Schrift oder durch Einverständnis sie werden kontrahiert worden sein.
von luka8877 am 16.12.2013
Sie können in alle Arten von Verträgen eingeschlossen werden, unabhängig davon, ob diese Verträge durch physische Objekte, mündliche Vereinbarungen, schriftliche Dokumente oder gegenseitiges Einverständnis geschlossen werden.