Cum ii, qui legatis vel fideicommissis honorati sunt, personalem plerumque actionem habere noscuntur, quis vel vindicationis vel sinendi modo aliorumque generum legatorum subtilitatem prono animo admittet, quam posteritas optimis rationibus usa nec facile suscepit nec inextricabiles circuitus laudavit?
von leano.q am 31.05.2014
Da diejenigen, die mit Vermächtnissen oder Fideikommissen geehrt wurden, bekanntermaßen meist einen persönlichen Anspruch haben, wer würde mit willigem Geist die Subtilität der Vindikation oder des Sinendi Modo und anderer Legatsarten annehmen, welche die Nachwelt, die besten Gründe nutzend, weder leicht angenommen noch die unlösbaren Verschlingungen gelobt hat?
von liliana.965 am 17.10.2019
Wer würde angesichts dessen, dass diejenigen, die Vermächtnisse oder Treuhandschaften erhalten, typischerweise das Recht haben, eine persönliche Klage zu erheben, bereitwillig die Komplexität von Eigentumsansprüchen, zulässigen Vermächtnissen und anderen Arten von Verfügungen von Todes wegen annehmen? Schließlich haben spätere Generationen mit gutem Urteilsvermögen weder diese Komplikationen leichtfertig akzeptiert noch deren verwirrende Formalitäten gebilligt.