Illud, quod de legatis vel fideicommissis temporalibus utpote irritis a legum conditoribus definitum est, emendare prospeximus sancientes et talem legatorum vel fideicommissorum speciem valere et firmitatem habere.
von nicolas.b am 29.12.2022
Das, was von den Gesetzgebern bezüglich zeitlicher Vermächtnisse oder Fideikommisse als nichtig definiert wurde, haben wir zu ändern vorgesehen, indem wir verfügen, dass solche Vermächtnisse oder Fideikommisse gültig sind und Bestand haben.
von conor.p am 26.10.2014
Wir haben beschlossen, die vorherige Verfügung der Gesetzgeber bezüglich zeitlich begrenzter Vermächtnisse und Treuhandschaften zu reformieren, die als ungültig galten, und verordnen hiermit, dass solche Vermächtnisse und Treuhandschaften nunmehr gültig und rechtlich bindend sein sollen.