Voluntas patris prohibentis liberos fundos extra familiam vendere vel pignori dare fratrem sorori donare prohibuisse non videtur.
von thomas9811 am 07.08.2017
Die Absicht des Vaters, seinen Kindern den Verkauf oder die Verpfändung von Familiengrundbesitz an Außenstehende zu untersagen, scheint einen Bruder nicht daran zu hindern, seiner Schwester eine Schenkung zu machen.
von mika.q am 26.11.2015
Der Wille des Vaters, der den Kindern untersagt, Grundbesitz außerhalb der Familie zu verkaufen oder zu verpfänden, scheint einen Bruder nicht daran gehindert zu haben, seiner Schwester etwas zu schenken.