Qui si adierint eius hereditatem, confusis actionibus fideicommisso sunt liberati.
von fillipp.q am 30.01.2022
Diejenigen, die seine Erbschaft angetreten haben, werden, wenn die Ansprüche verschmolzen sind, vom Fideikommiss befreit.
von keno.y am 10.04.2014
Wenn sie die Erbschaft annehmen, werden sie von der Treuhandverpflichtung befreit, da sich die Rechtsansprüche verschmelzen.