Reliquis, qui adierint, adcrescit illorum portio et, licet ante decesserint qui adierint, ad heredes tamen eorum pertinet.
von lisa.962 am 18.05.2022
Der Anteil wächst den verbleibenden Personen zu, die ihn angenommen haben, und selbst wenn diejenigen, die ihn angenommen haben, zuerst sterben, gehört er dennoch ihren Erben.
von fillipp.l am 14.10.2019
Den Übrigen, die es angetreten haben, wächst ihr Anteil zu, und selbst wenn diejenigen, die es angetreten haben, vor ihrem Tod verstorben sind, fällt es gleichwohl an ihre Erben.