Reliquis, qui adierint, adcrescit illorum portio et, licet ante decesserint qui adierint, ad heredes tamen eorum pertinet.
von lisa.962 am 18.05.2022
Der Anteil wächst den verbleibenden Personen zu, die ihn angenommen haben, und selbst wenn diejenigen, die ihn angenommen haben, zuerst sterben, gehört er dennoch ihren Erben.