Post suos heredes, eosque quos inter suos heredes praetor et constitutiones vocant, et post legitimos (quo numero sunt adgnati et hi quos in locum adgnatorum tam supra dicta senatusconsulta quam nostra erexit constitutio) proximos cognatos praetor vocat.
von helena.f am 19.09.2020
Nach den eigenen Erben und denjenigen, die nach Ansicht des Prätors und der Verfassungen zu den eigenen Erben zählen, und nach den gesetzlichen Erben (zu deren Zahl die Agnaten und diejenigen gehören, die sowohl durch die vorerwähnten Senatsbeschlüsse als auch durch unsere Verfügung in den Status der Agnaten erhoben wurden), ruft der Prätor die nächsten Kognaten.
von leonhard.916 am 26.06.2017
Nach den direkten Erben und denjenigen, die der Prätor und die kaiserlichen Gesetze zu direkten Erben zählen, und nach den legitimen Erben (wozu sowohl Blutsverwandte väterlicherseits als auch diejenigen gehören, denen durch frühere Senatsbeschlüsse und unsere eigenen Gesetze der gleiche Status verliehen wurde), ruft der Prätor die nächsten Blutsverwandten auf.