Post completum videlicet tempus ad heredem isdem legatis vel fideicommissis remeantibus, necessitatem habente legatario vel fideicommissario cautionem in personam heredis exponere, ut post transactum tempus res non culpa eius deterior facta restituatur.
von erick.k am 02.09.2019
Nach Ablauf der festgelegten Zeit, bei der die gleichen Vermächtnisse oder Treuhandverfügungen an den Erben zurückfallen, hat der Vermächtnisempfänger oder Treuhänder die Verpflichtung, dem Erben Sicherheit zu leisten, damit nach Ablauf der Zeit die Sache ohne sein Verschulden verschlechtert zurückgegeben werden kann.
von marlene.v am 10.01.2017
Nach Ablauf der Frist, wenn die Vermächtnisse oder Treuhandvermögen an den Erben zurückfallen, muss der Begünstigte dem Erben Sicherheit leisten und garantieren, dass die Vermögenswerte nach Ablauf der Zeit ohne Verschlechterung durch sein Verschulden zurückgegeben werden.