Praediis instructis legatis, quamvis ex fructibus oleum et vinum in eodem fundo habuerit, tamen si id venale fuit, item ea, quae ad tempus propter incursionem latronum tutelae causa in praedium translata sunt, legato non cedere iuris auctoribus placuit.
von janick.949 am 09.01.2016
Bei vererbten Liegenschaften, obwohl er Öl und Wein aus den Früchten desselben Grundstücks hatte, wurde dennoch, wenn es zum Verkauf stand, ebenso wie die Gegenstände, die vorübergehend aufgrund eines Raubüberfalls zum Schutz auf das Grundstück verbracht worden waren, nach Ansicht der Rechtsautoritäten nicht in die Erbschaft einbezogen.
von laura.962 am 19.04.2018
Wenn jemand einen ausgestatteten Besitz erbt, haben Rechtsexperten festgestellt, dass weder Waren, die dort zum Verkauf gehalten wurden (auch wenn sie Öl und Wein umfassten, die auf demselben Anwesen produziert wurden), noch Gegenstände, die vorübergehend zum Schutz während einer Raubdrohung dorthin verbracht wurden, als Teil des Erbes betrachtet werden sollten.