Aedibus denique legatis, columnas et marmora quae post testamentum factum adiecta sunt legato cedere.
von annalena.m am 09.10.2023
Wenn Häuser vererbt worden sind, gehen die Säulen und Marmore, die nach Erstellung des Testaments hinzugefügt wurden, an den Erben über.
von emilia903 am 25.03.2018
Werden Häuser in einem Testament vermacht, so sind Säulen und Marmorarbeiten, die nach der Erstellung des Testaments hinzugefügt wurden, in der Vermächtnisübertragung inbegriffen.