Nos igitur omnem eis occasionem ad declinanda supplicia super neglegentia salutis domini sui amputantes sancimus omnes servos, ex quocumque loco sive in domo sive in via sive in agro possint clamorem exaudire vel insidias sentire et non auxilium tulerint, supplicio senatus consulti subiacere.
von mats.o am 05.06.2022
Wir verordnen daher, um Sklaven keine Möglichkeit zu geben, Strafen für die Vernachlässigung des Schutzes ihres Herrn zu entgehen, dass alle Sklaven, die Hilferufe hätten hören oder einen Angriff von irgendwoher hätten bemerken können - sei es im Haus, auf der Straße oder auf den Feldern - und keine Hilfe geleistet haben, nach dem Senatsbeschluss bestraft werden.
von emma.851 am 13.03.2019
Wir verfügen daher, indem wir ihnen jede Möglichkeit zur Vermeidung von Strafen wegen Vernachlässigung der Sicherheit ihres Herrn nehmen, dass alle Sklaven, von welchem Ort auch immer - sei es im Haus, auf der Straße oder auf dem Feld - die einen Schrei hören oder einen Hinterhalt wahrnehmen können und keine Hilfe leisten, der Strafe des Senatsbeschlusses unterliegen.